Tipp: Immobilienfonds - BGH kippt erneut Widerrufsbelehrung

Banken droht Millionen Schaden.
Der BGH hat mit Urteil vom 23.07.2009, Az. XI ZR 156/08, erneut die Klausel eines Darlehensvertrages im Fall eines geschlossenen Immobilienfonds aus dem Jahre 2003 für unwirksam erklärt.

Dabei muss der Vertrag auch nicht rückabgewickelt werden, dh die Anleger müssen nicht die Darlehen für die Beteiligung an die Bank zurückzahlen. Es reicht vielmehr eine Übertragung der wertlosen Beteiligung.

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Tobias Gussmann
gussmann@gbk-rae.de
Telefon: 0911 - 955 168 - 8
www.gbk-rae.de