Außerordentliche Kündigung bei Preisreduzierung auf eigene Faust gerechtfertigt
Gespeichert in:Arbeitsrecht
Nach LAG Niedersachsen, Urteil v. 12.10.2010, Az. 10 Sa 1977/08, ist eine Kündigung aufgrund eigenmächtiger Preisreduzierungen wirksam.
Im Fall hatte eine Verkäuferin beim Personalverkauf an sich selbst Vermögensdelikte begangen, in dem sie die Preisreduzierungen auf eigene Faust vornahm, um die Waren anschließend an sich selbst verbilligt verkaufen zu können. Darin sah das LAG eine schwere Vertragsverletzung, so dass auch keine Abmahnung im Falle einer Kündigung erforderlich sei. Denn nach Ansicht des Gerichts lagen strafrechtlich relevante Handlungen gegen das Vermögen ihres Arbeitgebers vor.
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Rechtsanwalt Jochen Böhner
boehner@gbk-rae.de
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